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Wildunfall - Was Tun?

  • Unfallstelle absichern
  • Unfall der Polizei melden und ob das Tier noch lebt. Diese kennt in der Regel die zuständigen Jäger. Nur Tierärzte und Jäger sind berechtigt, Tiere zu töten. Ihnen wird die erforderliche Sachkenntnis in puncto Tierschutz zugesprochen
  • lebende Tiere nicht berühren, kann gefährlich werden
  • Wildbescheinigung ausstellen lassen (für Versicherung)
  • Wenn vorhanden, Wildspuren am Auto fotografieren (Blut, Fell)
  • totes Wild von der Straße entfernen, um weitere Unfälle zu vermeiden

Wenn das Tier noch lebt und nach dem Zusammenstoß wieder verschwindet, muss Meldung gemacht werden! In solchen Fällen muss der Jäger das verletzte Tier suchen und ihm den Gnadenschuss geben.
Sollte ein angefahrenes Tier ohne Meldung am Straßenrand zurückgelassen werden, begeht derjenige einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Das Tier darf auch nicht mitgenommen werden. Hier wäre der Straftatbestand der Wilderei erfüllt. Eine Strafanzeige kann folgen.

Jagdverband Oberlausitz e.V.

Am Butterberg 50
02779 Hainewalde

+49 175 5720860
post@jagdverband-oberlausitz.de

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