Jagdhundeausgleichsfond
Der Jagdhundeausgleichsfonds kann bei Verletzung, Tod oder Verlust von Jagdhunden Kosten erstatten.
Hierbei gilt es Einiges zu beachten.
- Besitzer muss Mitglied im KJV sein.
- Hund muss vom JGH anerkannte Rasse mit Jagdeignung oder in Ausbildung dazu sein.
- Es darf kein Schadensanspruch gegen Dritte bestehen.
- Meldungen müssen beim Vorsitzenden des KJV spätestens 4 Wochen nach dem Unfallereignis eingehen.
- Tierarztkosten (Rechnung) müssen 4 Wochen nach Beendigung der Behandlung vorliegen.
- Der Unfall muss während der Jagdausübung erfolgt sein. Ausbildung ist Jagd.
Erstattet werden:
- bei Verletzungen die Tierarztkosten bis 900,-€ abzüglich 150,-€ Selbstbeteiligung,
- bei Verlorengehen alters- und ausbildungsabhängig 200,- bis 350,-€,
- bei Tod alters- und ausbildungsabhängig 400,- bis 1.100,-€.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erstattung.